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Die GEMA ein umstrittenes Thema

Über die GEMA wird gerne diskutiert und auch die GEMA selbst ist sich oftmals nicht schlüssig wie Sie private Veranstaltungen behandeln soll.

Auf Nachfrage bei der Bezirksdirektion der GEMA in Stuttgart habe ich folgende Info erhalten:

Private Events:

Bei Hochzeiten und privaten Veranstaltungen, die im angemessenen Rahmen stattfinden, fallen keine Gebühren an. Für die Musikaufführungen bei Hochzeiten, soweit es sich um die üblichen Hochzeitsfeiern im Familien- und  engeren Bekanntenkreis handelt, besteht eine vertragliche Regelung mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter. Eine gesonderte Anmeldung der Musikaufführung ist daher nicht erforderlich.

Öffentliche Events:

Bei öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. Abibpartys oder ähnliches ist das jedoch anders. Hierzu liegt folgende Info vor:

Gema Gebühren hat immer der Veranstalter zu bezahlen. Die Gebühren richten sich nach der Raumgröße, Art der Musik, Höhe des Eintrittsgeldes… Eine Tabelle gibt es auf der Homepage: www.gema.de

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